Prinzip der Beweislastumkehr
Das haftende Organmitglied ( = die versicherte Person) muss zeigen, dass es seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Es muss beweisen, dass es nicht schuldhaft gehandelt hat.
Das haftende Organmitglied ( = die versicherte Person) muss zeigen, dass es seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Es muss beweisen, dass es nicht schuldhaft gehandelt hat.
Das Produktrisiko umfasst alle gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden, die durch
nach Ausführung der Leistung bzw. nach Abschluss der Arbeiten entstehen.
Versichert sind auch Sachfolgeschäden aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften (Zusicherungshaftung).