Die Deckung wird auf die bei Antrag ausgewählte Berufsbezeichnung/Tätigkeit bzw. auch auf eine Kombination verschiedener Tätigkeiten abgestellt. Eine abschließende Beschreibung des Versicherungsschutzes entfällt. Damit sind auch unterjährige Veränderungen und Aufnahmen von neuen Tätigkeiten automatisch mitversichert.