Persönlichkeitsrechte
Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient.
Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient.
Das Produktrisiko umfasst alle gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden, die durch
nach Ausführung der Leistung bzw. nach Abschluss der Arbeiten entstehen.
Versichert sind auch Sachfolgeschäden aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften (Zusicherungshaftung).